Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Eberhard Karls Universität Tübingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website andere-aesthetik.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nur teilweise in barrierefreier Version verfügbar. 
  • Bei verlinkten und nicht verlinkten Bildern und Grafiken sowie Multimedia-Objekten fehlen teilweise Alternativtexte. 
  • Für Audiodateien und Videos stehen teilweise keine Untertitel, Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen zur Verfügung. 
  • Überschriften, Listen, Tabellen und Zitate sind in seltenen Fällen nicht mit dem korrekten HTML-Strukturelement ausgezeichnet. 
  • In seltenen Fällen gibt es Verweise auf Inhalte der Seite über sensorische Merkmale wie Farbe, Form oder Position. 
  • Grafiken: In seltenen Fällen kann es sein, dass Grafiken zur Darstellung von Schrift verwendet werden oder dass der Kontrast bei Grafiken nicht ausreichend ist. 
  • Die Seitentitel, Überschriften und Beschriftungen (z.B. von Formularfeldern) sind teilweise nicht eindeutig. 
  • Bei Links gehen Ziel oder Zweck des Links teilweise nicht klar aus dem Linktext hervor. In seltenen Fällen brechen Inhalte nicht um (vor allem bei Linkbuttons) und werden damit auf kleineren Bildschirmen oder im Zoom abgeschnitten. 
  • Teilweise stimmen die Sprache des Inhalts und die angegebene Hauptsprache der Webseite nicht überein. Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht ausgezeichnet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 14.02.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.02.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Wir möchten die Zugänglichkeit unserer Webseiten für Menschen mit Behinderung kontinuierlich verbessern. Wenn Sie Barrieren auf unseren Webseiten melden wollen, melden Sie sich bitte per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@sfb1391.uni-tuebingen.de oder telefonisch an die Hochschulkommunikation, +49 (0) 7071 29- 75116, mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Vielen Dank!

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die E-Mailadresse oeffentlichkeitsarbeit@sfb1391.uni-tuebingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Universität Tübingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.